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   VG Wiesbaden, 18.09.2023 - 3 K 955/20.WI   

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VG Wiesbaden, 18.09.2023 - 3 K 955/20.WI (https://dejure.org/2023,28869)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 18.09.2023 - 3 K 955/20.WI (https://dejure.org/2023,28869)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 18. September 2023 - 3 K 955/20.WI (https://dejure.org/2023,28869)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 12 HPolLVO
    Zur Anordnung eines Laufbahnzweigwechsels

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.09.2023 - 3 K 955/20
    Behördeninterne Maßnahmen sind insbesondere unter anderem die an einen Beamten allein in seiner Eigenschaft als Amtsträger und Glied der Verwaltung gerichteten, auf organisationsinterne Wirkung zielenden Weisungen des Dienstherrn und die auf die Art und Weise der dienstlichen Verrichtung bezogenen innerorganisatorischen Maßnahmen der Behörde, in deren Organisation der Beamte eingegliedert ist (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30/78 -, juris Rn. 15).

    Während bloßen Änderungen des Dienstpostens ("Amt im konkret-funktionellen Sinne") keine Außenwirkung zukommt, berühren Änderungen des Amts im statusrechtlichen und im abstrakt-funktionellen Sinne auch die Rechtssphäre des Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30/78 -, juris Rn. 15; s.a. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 -, juris Rn. 21 a.E.).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.09.2023 - 3 K 955/20
    Diese Funktion besteht nicht allein darin, dass der Betroffene seine Einwendungen vorbringen kann und diese von der Behörde zur Kenntnis genommen werden, sondern schließt vielmehr ein, dass die Behörde ein etwaiges Vorbringen bei ihrer Entscheidung in Erwägung zieht (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 7 C 5/14 -, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07

    Umsetzung eines Beamten an anderen Dienstort und Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.09.2023 - 3 K 955/20
    Während bloßen Änderungen des Dienstpostens ("Amt im konkret-funktionellen Sinne") keine Außenwirkung zukommt, berühren Änderungen des Amts im statusrechtlichen und im abstrakt-funktionellen Sinne auch die Rechtssphäre des Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30/78 -, juris Rn. 15; s.a. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 -, juris Rn. 21 a.E.).
  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.09.2023 - 3 K 955/20
    Das Amt im statusrechtlichen Sinne wird durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, durch das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe und durch die dem Beamten verliehene Amtsbezeichnung definiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1982 - 2 C 41/80 -, juris Rn. 13).
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